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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6208
FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00 (https://dejure.org/2001,6208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.2001 - 2 K 1704/00 (https://dejure.org/2001,6208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 2 K 1704/00 (https://dejure.org/2001,6208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 118
  • EFG 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.2000 - III B 179/96

    Aussetzung des Verfahrens über Folgebescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00
    Der erkennende Senat muß im Streitfall nicht dazu Stellung nehmen, ob als Beweismittel nur die in R 177 Satz 2 ErbStR genannten Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder des örtlich zuständigen Gutachterausschusses in Betracht kommen; inzwischen akzeptiert die Finanzverwaltung auch Gutachten von Grundstückssachverständigen, die nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, wenn sie den rechtlichen Vorgaben der Wertermittlungsverordnung ( WertV ) und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) genügen (vgl. u. a. FinMin Baden-Württemberg vom 3. August 2000 S-3014715, BB 2000, 2297 ).
  • FG Hessen, 11.12.2000 - 3 K 2962/99

    Bedarfsbewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00
    Da das Gesetz einen Nachweis und nicht nur eine Glaubhaftmachung verlangt (so Hessisches FG, Urteil vom 11. Dezember 2000 3 K 2962/99, EFG 2001, 615), mußte sich im Streitfall der gemeine Wert des Grundstücks aus einem geeigneten Sachverständigengutachten ergeben.
  • FG Hessen, 09.11.1998 - 3 V 4925/98

    Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00
    Letztlich kann wegen dieser Korrekturmöglichkeiten gegenüber der Regelbewertung für bebaute Grundstücke davon ausgegangen werden, dass die Bedarfsbewertung sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen hält (so auch Hessisches FG vom 9. November 1998 3 V 4925/98, Juris-Dokument Nr. STRE 987186370 = StEd 1998, 802 (nur Leitsatz) betr.
  • BFH, 29.07.2004 - II B 45/03

    Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG

    bb) In der von der Klägerin zitierten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2001 2 K 1704/00 (EFG 2002, 118) ging es zwar u.a. auch um den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, allerdings eines solchen nach § 146 Abs. 7 BewG.
  • FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3009/05

    Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung

    Im Übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz an, das trotz der Kritik an der Bedarfsbewertungsmethode diese mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für verfassungsmäßig hält (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.07.1998 2 K 8388/97, EFG 1998, 1563 und vom 24.07.2001 2 K 1704/00, EFG 2002, 180; die gegen das Urteil vom 24.07.2001 eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 10.11.2004 II R 69/01, BStBl II 2005, 259 als unbegründet zurückgewiesen, ohne auf die verfassungsrechtliche Problematik einzugehen; Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 11.09.1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802).
  • FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3008/05

    Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung

    Im Übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz an, das trotz der Kritik an der Bedarfsbewertungsmethode diese mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für verfassungsmäßig hält (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.07.1998 2 K 8388/97, EFG 1998, 1563 und vom 24.07.2001 2 K 1704/00, EFG 2002, 180; die gegen das Urteil vom 24.07.2001 eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 10.11.2004 II R 69/01, BStBl II 2005, 259 als unbegründet zurückgewiesen, ohne auf die verfassungsrechtliche Problematik einzugehen; Beschluß des Hessischen Finanzgerichts vom 11.09.1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802).
  • FG München, 25.06.2003 - 4 K 801/01

    Zur Anpassung des Bodenrichtwerts und dem Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts

    Der Senat schließt sich insoweit den Urteilen des Hessischen Finanzgerichts vom 11.12.2000 3 K 2962/99, EFG 2001, 615 und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 2 K 1704/00, EFG 2002, 180 an.
  • FG München, 25.06.2003 - 4 K 801/00

    Zu- und Abschläge zum bzw. vom Bodenrichtwert des Gutachterausschusses bei der

    Der Senat schließt sich insoweit den Urteilen des Hessischen Finanzgerichts vom 11.12.2000 3 K 2962/99, EFG 2001, 615 und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 2 K 1704/00, EFG 2002, 180 an.
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13384
FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00 (https://dejure.org/2001,13384)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2001 - 2 K 316/00 (https://dejure.org/2001,13384)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2001 - 2 K 316/00 (https://dejure.org/2001,13384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Gebäuden der Deutschen Post AG in den neuen Bundesländern zum 01.01.1996; Anwendungsbereich und Bindungswirkung des "Posterlasses"; Wegfall der Grundsteuerbefreiung für Postgebäude im Beitrittsgebiet

  • rechtsportal.de

    Bewertung von Gebäuden der Deutschen Post AG in den neuen Bundesländern zum 1.1.1996; Anwendungsbereich und Bindungswirkung des "Posterlasses"; Einheitswertbescheid (Nachfeststellung) auf den 1. Januar 1996

  • datenbank.nwb.de

    Bewertung von Gebäuden der Deutschen Post AG in den neuen Bundesländern zum 1.1.1996 - Anwendungsbereich und Bindungswirkung des "Posterlasses" - Einheitswertbescheid (Nachfeststellung) auf den 1. Januar 1996

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.10.1998 - II R 37/97

    Grundstücksbewertung in den neuen Ländern

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 29. April 1987 - X R 2/80, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 150, 453, BStBl. II 1987, 769 [771]; und vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, BFHE 187, 99 , BStBl. II 1999, 51; Rössler/Troll, BewG , § 9 Randnummer 7).

    Auf dieser Grundlage hat die Finanzverwaltung in Anlehnung an das Sachwertverfahren der §§ 83 ff. BewG im Interesse an einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung mit dem Erlass vom 21. Mai 1993 eine zutreffende und von der jüngeren Rechtsprechung nicht beanstandete (vergleiche: BFH, Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, a.a.O.; Thüringer FG, Urteil vom 16. November 2001 - II 273/99, EFG 2001, 411; und FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 K 2583/98 BG, nicht veröffentlicht) Basis für die Ermittlung des Einheitswertes für die von diesem Erlass erfassten Grundstücke im Beitrittsgebiet zum 1. Januar 1935 geschaffen.

    In diesem Fall kann auch der Ansatz eines abweichenden (niedrigeren) Durchschnittswerts gerechtfertigt sein (in diesem Sinne zum Erlass vom 21. Mai 1993: BFH, Urteil vom 26. Juni 1981 - III R 3/79, BFHE 133, 437 , BStBl. II 1981, 643 [645]; Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, a.a.O; Thüringer FG, Urteil vom 16. November 2001 - II 273/99, a.a.O. [413]).

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Dies gilt insbesondere in Schätzungsfällen (siehe hierzu: BFH, Urteil vom 11. Dezember 1984 - VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl. II 1985, 354 [358]).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt aber regelmäßig voraus, dass sich der Steuerpflichtige und die Verwaltungsbehörde als Partner eines konkreten Rechtsverhältnisses gegenüberstehen (vergleiche: BFH, Urteil vom 9. August 1989 - I R 181/85, BFHE 158, 31 , BStBl. 1989, 990 [992]).
  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83

    1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Denn eine beide Beteiligten bindende Vertrauenssituation kann nicht durch den Erlass einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift geschaffen werden (ebenso BFH, Urteil vom 11. Oktober 1988 - VIII R 419/83, BFHE 155, 298, BStBl. II 1989, 284 [288]; Urteil vom 9. März 1988 - I R 262/83, BFHE 153, 38 , BStBl. II 1988, 592 [595]).
  • BFH, 09.03.1988 - I R 262/83

    Zur Behandlung von Finanzierungsbeihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Denn eine beide Beteiligten bindende Vertrauenssituation kann nicht durch den Erlass einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift geschaffen werden (ebenso BFH, Urteil vom 11. Oktober 1988 - VIII R 419/83, BFHE 155, 298, BStBl. II 1989, 284 [288]; Urteil vom 9. März 1988 - I R 262/83, BFHE 153, 38 , BStBl. II 1988, 592 [595]).
  • BFH, 29.04.1987 - X R 2/80

    Ermittlung des für Zwecke der Sonderumsatzsteuer als Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 29. April 1987 - X R 2/80, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 150, 453, BStBl. II 1987, 769 [771]; und vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, BFHE 187, 99 , BStBl. II 1999, 51; Rössler/Troll, BewG , § 9 Randnummer 7).
  • BFH, 26.06.1981 - III R 3/79

    Korrektur der festgelegten Durchschnittswerte zur Ermittlung des

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    In diesem Fall kann auch der Ansatz eines abweichenden (niedrigeren) Durchschnittswerts gerechtfertigt sein (in diesem Sinne zum Erlass vom 21. Mai 1993: BFH, Urteil vom 26. Juni 1981 - III R 3/79, BFHE 133, 437 , BStBl. II 1981, 643 [645]; Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, a.a.O; Thüringer FG, Urteil vom 16. November 2001 - II 273/99, a.a.O. [413]).
  • FG Brandenburg, 23.01.1997 - 2 K 558/95

    Rechtmäßigkeit des festgesetzten Einheitswertes für ein Grundstück; Bewertung

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Zudem haben von der in § 33 Abs. 2 Satz 2 RBewDV genannten Ermächtigung nur die Präsidenten der damaligen Landes-Finanzämter Berlin und Nordmark, nicht jedoch der Präsident des früheren Landes-Finanzamt Brandenburg Gebrauch gemacht (siehe auch Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 23. Januar 1997 - 2 K 558/95 BG, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 718 [719]).
  • FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99

    Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im

    Auszug aus FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
    Auf dieser Grundlage hat die Finanzverwaltung in Anlehnung an das Sachwertverfahren der §§ 83 ff. BewG im Interesse an einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung mit dem Erlass vom 21. Mai 1993 eine zutreffende und von der jüngeren Rechtsprechung nicht beanstandete (vergleiche: BFH, Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, a.a.O.; Thüringer FG, Urteil vom 16. November 2001 - II 273/99, EFG 2001, 411; und FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 K 2583/98 BG, nicht veröffentlicht) Basis für die Ermittlung des Einheitswertes für die von diesem Erlass erfassten Grundstücke im Beitrittsgebiet zum 1. Januar 1935 geschaffen.
  • FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 2309/99

    Bewertung eines in 1998 im Beitrittsgebiet errichteten Briefzentrums;

    Die im Posterlass vom 16. September 1997 genannten Raummeterpreise sind im Einvernehmen mit der Klägerin zustande gekommen (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. November 2001 2 K 316/00, zur Veröffentlichung vorgesehen); wenngleich der Posterlass vom 16. September 1997 weder eine tatsächliche Verständigung darstellt (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. November 2001, a.a.O.), noch als bloße Verwaltungsanweisung für den Senat bindend ist, kann der hierin übernommene Wert des Erlasses vom 21. Mai 1993 im Wege der nach § 162 Abs. 1 AO 1977 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz FGO gebotenen Schätzung übernommen werden, da er die Raummeterpreise für eingeschossige Fabrik- und Lagerhausgrundstücke mit mittlerer Ausstattung gemäß Tz. 4.2.2.3.

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Posterlass vom 16. September 1997 im Einvernehmen mit der Klägerin zu Stande gekommen ist (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. November 2001 2 K 316/00, zur Veröffentlichung vorgesehen); es erscheint daher nicht überzeugend, dass die Klägerin auf die Einbeziehung etwaiger andersartiger Gebäudetypen in den Posterlass keinen Einfluss genommen haben sollte.

    Da im Streitfall weder der Posterlass vom 16. September 1997 noch die in ihm genannten Raummeterpreise dem Grunde nach streitig sind, hat der Senat die Revision im Gegensatz zum Verfahren 2 K 316/00 (Urteil vom 21. November 2001) nicht zugelassen.

  • BFH, 31.03.2004 - II R 2/02

    Einheitswert: Filialgebäude im Beitrittsgebiet

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 118 veröffentlichten Urteil stattgegeben und den Einheitswert antragsgemäß auf 252 500 DM festgestellt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.08.2002 - 2 K 1844/99

    Kein Abschlag für aufgeschüttetes Rampengeschoss einer zu bewertenden

    Dies ergibt sich nicht allein daraus, dass die unterschiedliche Konstruktionsweise im Streitfall weder das Gebäude als Ganzes noch einen selbständigen Gebäudeteil, sondern lediglich den - unselbständigen - Bodenbereich des Gebäudes betrifft, dessen Rauminhalt nur etwa 13% des gesamten Rauminhaltes der Umschlaghalle ausmacht (vgl. hierzu FG Brandenburg Urteil vom 21. November 2001, EFG 2002, 179 ; siehe auch FG Brandenburg Urteil vom 21. November 2001, EFG 2002, 118 ).
  • FG Sachsen, 28.08.2002 - 2 K 1844/99

    Bewertung eines Frachtpostzentrums mit dem Einheitswert; Minderung der in Ansatz

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Rechtsprechung
   FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 5941/99 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15140
FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 5941/99 U (https://dejure.org/2001,15140)
FG Münster, Entscheidung vom 26.10.2001 - 5 K 5941/99 U (https://dejure.org/2001,15140)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 5 K 5941/99 U (https://dejure.org/2001,15140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • rechtsportal.de

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren: - Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 5941/99
    Vielmehr wäre dieses Argument durch Antrag auf Abrechnungsbescheid und nachfolgendem Rechtsbehelfsverfahren zu klären, vgl. BFH in DStR 1999, 1941 ff; Klein, AO , 7. Aufl. § 240 AO RdNr. 14 m.w.N; Birkenfeld, Das große USt-Handbuch VI Rz. 263. Zum anderen liegt ein solcher Verstoß gegen das Übermaßverbot auch inhaltlich nicht vor.
  • FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 K 262/02

    Erlass von Säumniszuschlägen; Sachliche Unbilligkeit

    Die zuvor verwirkten Säumniszuschlägen zu den Vorauszahlungen bleiben davon allerdings unberührt ( § 240 Abs. 1 Satz 4 AO ; FG Münster, Urteil vom 26.10.2001 5 K 5941/99 U , EFG 2002, 118 ; Klein/Rüsken, AO - 8. Auflage, § 240 Rz. 25).
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